Zuständigkeiten
In Bayern gibt es rund 330 Strom- und Gasverteilernetzbetreiber, an deren Netze weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und deren Netz vollständig innerhalb Bayerns liegt. Sie alle unterliegen der Regulierungsaufsicht der Regulierungskammer des Freistaates Bayern. Unterstützt wird die Landesregulierungsbehörde durch die Sachgebiete 22 der bayerischen Bezirksregierungen in Form eines organisationsrechtlichen Mandats.
Für die Betreiber der Übertragungs- und Fernleitungsnetze sowie für Verteilernetzbetreiber mit mehr als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden sowie für länderübergreifende Verteilernetze ist dagegen die Bundesnetzagentur zuständig.