Was ist die Aufgabe der Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern?
Hier erklären wir Ihnen:
Das macht die Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern.
Sie sind auf der Internet-Seite der Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern.
Man kann auch Bayerische Landes-Regulierungs-Behörde sagen.
Sie ist ein Teil von der Bayerischen Staats-Verwaltung.
Wer arbeitet in der Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern?
Die Regulierungs-Kammer hat einen Vorsitzenden, das ist der Chef.
Er arbeitet mit 2 weiteren Personen, das sind die Beisitzer.
Der Chef und die Mitarbeiter bearbeiten zusammmen die Aufgaben von der Regulierungs-Kammer.
Die Entscheidungen der Regulierungs-Kammer werden Beschlüsse genannt.
Der Chef und die Beisitzer fassen die Beschlüsse zusammen.
Was sind die Aufgaben der Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern?
Die Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern überwacht 330 Energie-Versorgungs-Netze in Bayern.
Das sind Strom-Netze und Gas-Netze.
Sie versorgen die Menschen in Bayern mit Energie.
Dann können die Menschen heizen.
Und elektrische Geräte benutzen.
Warum werden die Strom- und Gas-Netze von der Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern überwacht?
Menschen müssen für Strom und Gas bezahlen.
Auch die Benutzung von Strom-Netzen und Gas-Netzen kostet etwas.
Die Netze braucht man für den Transport von Strom und Gas zu den Menschen.
In den Strom-Preisen und Gas-Preisen sind die Kosten für die Benutzung des Netzes enthalten.
Das wird Netz-Entgelt genannt.
Wenn jemand bei einer Strom-Lieferung oder Gas-Lieferung ein fremdes Netz benutzt, dann muss er dafür bezahlen.
Die Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern sorgt dafür, dass die Preise dafür nicht zu hoch sind.
Sie müssen fair sein.
Durch die Arbeit der Regulierungs-Kammer können sich die Menschen in Bayern aussuchen, von wem sie Strom und Gas kaufen wollen.
Mehr Informationen
Hier erklären wir Ihnen in Leichter Sprache, wie die Internet-Seite von der Regulierungs-Kammer des Frei-Staates Bayern funktioniert.
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Sie erreichen die Servicestelle telefonisch unter 089 12 22 20, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr (außer an Feiertagen) oder unter der E-Mail-Adresse direkt(at)bayern.de.