Entscheidungen
Entscheidungen
Anpassungen beziehungsweise Änderungen der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
Neufestlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen aufgrund eines teilweisen Netzübergangs gemäß § 26 Absatz 2 Anreizregulierungsverordnung
Festlegung Qualitätselemente
Genehmigungen für die Teilnahme am vereinfachten Verfahren für den Zeitraum der zweiten Regulierungsperiode (01.01.2013 beziehungsweise 01.01.2014 bis zum 31.12.2017 beziehungsweise 31.12.2018)
Genehmigung der Teilnahme am vereinfachten Verfahren für den Zeitraum der dritten Regulierungsperiode (01.01.2018 beziehungsweise 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 beziehungsweise 31.12.2023)
Festlegung Vorgaben Kostenprüfung für den Zeitraum der zweiten Regulierungsperiode
Festlegung Vorgaben Kostenprüfung dritte Regulierungsperiode
Festlegungen der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen sowie der Effizienzwerte der Netzbetreiber für die zweite Regulierungsperiode
Festlegungen volatile Kosten als Verlustenergiekosten für die zweite Regulierungsperiode
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen sowie der Effizienzwerte für die Netzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode
Festlegungen volatile Kostenanteile als Verlustenergiekosten für die dritte Regulierungsperiode
Genehmigung der Teilnahme am vereinfachten Verfahren für den Zeitraum der vierten Regulierungsperiode (01.01.2023 beziehungsweise 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 beziehungsweise 31.12.2028)
Festlegung Vorgaben Kostenprüfung vierte Regulierungsperiode
Gas:
Strom:
Festlegung volatile Kostenanteile als Verlustenergiekosten für die vierte Regulierungsperiode
Genehmigungen der Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Genehmigungen der Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes gemäß § 19 Abs. 2 Sätze 2 und 3 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) – Fassung 2013
Genehmigungen von Netzentgelten nach § 1 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung i.V.m. § 23a Energiewirtschaftsgesetz
Festlegung der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 05.12.2012 (BK4-12-1656)
Entscheidung der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013 (BK4-13-739)
Entscheidungen in Missbrauchsverfahren nach §§ 30 und 31 Energiewirtschaftsgesetz
Einstufung von Energieversorgungsnetzen als geschlossene Verteilernetze gemäß § 110 Absätze 2 und 3 Energiewirtschaftsgesetz