Regulierungskammer des Freistaates Bayern
In Bayern werden die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde seit 1. Februar 2013 durch die „Regulierungskammer des Freistaates Bayern“ unabhängig wahrgenommen.
Zu den Hauptaufgaben der bayerischen Regulierungskammer gehören die Regulierung der Energieversorgungsnetze, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung und die Missbrauchsaufsicht über die Betreiber der Energieversorgungsnetze.
Handlungsfelder & Tätigkeitsschwerpunkte
In Bayern gibt es rund 330 Strom- und Gasverteilernetzbetreiber, an deren Netze weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und deren Netz vollständig innerhalb Bayerns liegt.
- Regulierung der Energieversorgungsnetze
- Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung
- Missbrauchsaufsicht über die Betreiber der Energieversorgungsnetze
- Grundlagen der Regulierung der Energieversorgungsnetze
- Verbraucherrelevante Gesetze und Verordnungen
- Organisationsrechtlicher Rahmen der Regulierungskammer
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Veröffentlichungen der Regulierungskammer des Freistaates Bayern sowie weiterführende Links.
- Erlösobergrenze
- Netzentgelte
- Missbrauchsverfahren
- Geschlossene Verteilernetze